Zurück
Home Kontakt
Ortsrecht

 
Hauptsatzung
Kostensatzung
Entschädigungssatzung
Benutzungssatzung Kita
Gebührensatzung Kita
Feuerwehrsatzung
Feuerwehr Kostensatzung
Hundesteuersatzung
Polizeiverordnung der Stadt Löbau
Abwassersatzung
Gehölzschutzsatzung
2. Änderungssatzung
zur Satzung
über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Rosenbach mit Kostenverzeichnis
vom 15.11.2001

Auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55) i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1  Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.01.2003 (SächsGVBl. S. 2) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach am 09.12.2003 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten beschlossen:

Artikel 1
Im § 3 Pkt. 1. wird im 2. Satz die Angabe “2,50 €” durch die Angabe “5,00 Euro” ersetzt.
 
Artikel 2
Die Anlage zu § 3 der Kostensatzung - Kostenverzeichnis - erhält folgende Fassung:


1. Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche: 5,00 bis 50,00

2. Genehmigungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher o.ä. Bestimmungen: 5,00 bis 500,00

3. Fristverlängerungen
    Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebühren  pflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde: 1/20 bis 1/4 der für         die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5,00
    
4. Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2:        5,00 bis 250,00

5. Beglaubigungen, Bestätigungen
5.1. Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen                5,00 bis 50,00
5.2.    Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung
    von Abschriften, Auszügen, Fotokopie
    und dergleichen mit dem Original            0,50 je angefangene Seite
                                der zu beglaubigten Abschrift,
                                Fotokopie und dergleichen,
                                mindestens 5,00
5.3.    Bestätigung der Übereinstimmung
    von Abschriften, Auszügen, Fotokopie
    und dergleichen mit dem Original            0,50 je angefangene Seite
                                der zu beglaubigten Abschrift,
                                Fotokopie und dergleichen,
                                mindestens 5,00
6.    Erteilung einer Bescheinigung            5,00 bis 50,00

7.    Schreibgebühren
7.1.    Schreibgebühren, Abschriften oder Abzüge
    aus Akten, Protokollen von öffentlichen
    Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.    
    (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt
    wurden), die auf Antrag erteilt werden, je
    angefangene Seite DIN  A4                    7,50
7.1.1.    Für Schriftstücke in tabellarischer Form,
    Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen,
    wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr
    nach dem Zeitaufwand berechnet, die zur
    Herstellung benötigt wurde. Sie beträgt für jede
    angefangene Viertelstunde                    6,50
7.2.    Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen
    von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen
    Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten
7.2.1.    Bei einem Format bis zu DIN  A4
    für die erste Seite                        0,75
    für jede weitere Seite                        0,50
7.2.2.    Bei einem größeren Format
    für die erste Seite                        1,25
    für jede weitere Seite                        1,00
7.3.    Ausfertigung und Überlassung von Lageplänen
7.3.1.    Überlassung von unbeglaubigten Lageplänen
    (Kopie) DIN A4                        10,00
7.3.2.    Überlassung von unbeglaubigten Lageplänen
    (Kopie) DIN A3                        15,00

8.    Aufnahme einer Niederschrift je angefangene Stunde:  5,00 bis 25,00
                                    

Artikel  3
Diese Satzung tritt am 09.01.2004 in Kraft.




Rosenbach, den 11.12.2003




Höhne
Bürgermeister








tecodas  
 
Copyright 2012 by Gemeinde Rosenbach 15.05.2012